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Der durchleuchtigstenn durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und herren herrn lud [112,65 mb]
Nachweis des Originals
Landesbibliotheks- zentrum Rheinland-Pfalz
Der durchleuchtigstenn durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und herren herrn ludwigs des heiligen Römischen Reichs Ertsdruchsetzen un Churfürsten herrn Johansen [...] : irer gnaden ... Simmern : Rodler, 1530
Inhalt
Vorderdeckel
Titelblatt
Widmung
Vorwort
Wann wie offt im Jare vnd zu welcher Zeit vnser Houegericht gehalten vnd wie es besetzt werden sol
Mit was Form vnd wie die Appellation geschehen sol
Von anbringen der Appellation
Die Spörteln belangend
Wie man vor dem Richter Sitigkeit haben schelt vnd schmehwort vermeiden sol
In was sachen die Appellation zugelassen ist
Von Gerichtshendeln an den Untergerichten vffzuschreiben
Von vertagung an vnser Houegericht
Wie vff ungehorsame vor vnserm Houegericht weiter procedirt werden sol
Vom gewalt zu Recht
Wie in der Appellation sach so beyd parcheien erscheinen soll procedirt werden
Von dem eyde fur geuerde vnd mit was maß der gesworn werden sol
Juramentum veritatis
Juramentum Credulitatis
Der Juden eyde
Die Zeugen so fur vnnser Houerichter und Rethe oder gegebnen Commissarien gestelt werden sollenn nachgeschriben eyd swern
So schüb vnd tag begert wirdt
Von Costenn vnd schaeden in Appellation sachen
Von Fursprechen vnd irem Eyde
Der Procurator oder Rechner belonung
Diß nachvolgendt ist die gemeyn Vndtergerichtsordnung
Vff welchentag in der wochen vnd welch zeit gericht gehalten werden sol
Von den Ferien vnd wie die ghalten werden sollen
Mit wieuiel Schöffen der Schultheis vrtheyl fassen vnd aussprechen mag
Wie die sachen in schrifften verfast und niemant des vrtheyls vor dem außspruch gewarnet werden sol
Wie gewalt zum rechten gegeben werden sol
Von des antworters vngehorsame vor der kriegsbeuestigung
Von des Clägers vngehorsami vor der kriegsbeuestigung
Wie persönlich Clagen inbracht vnd der krieg daruff beuestiget werden sol
Zu mererm verstandt volgenn hernach etlich Clagen vnd was die clagen in sich halten sollen
Ein andere Clag vmb schulden
Von dem Eyde fur geuerde
So Cläger vnd gegencläger vermittelst eyds der warheit jre articul inbringen sollen sy nachvolgenden eyde sweren
Curator ad Litem das ist Einer so nymands als mindjärigen vnd dergleichen in recht zuhandeln zu geben wirdt
Von zulassenn der articul der cläger vnd beclagten
Von beweißung vnd den gezeugen
Was vnd wie die gezeugen so man gerichtlich zuuerhören fürstelt globenn vnd sweren sollenn
Von den Commissarien wie dieselben sollen gegeben werden
Von eröffnung der kuntschafft
Von den vnmündigen vnd wie es mit denselben gehalten werden sol
Von der Appellation vnd mit was maß die zugelassen werden sol oder nit
Von erbungen vffgaben vnd einkindschafften wie die ingeschrieben vnd es damit gehalten werden sol
Von anleytungen wie es damit gehalten werden sol
Wie sich der Gerichtschreiber halten sol
Von Procuratorn oder fürsprechen am Gericht
Druckermarke
Vorsatz
Rückdeckel