Demnach Ihre Churfürstliche Gnaden unser Gnädigster Herr die von dero Ambt Ehrenbreitstein projectirte Feur- oder Brand-Ordnung / [Ihro Churfürstlichen Gnaden und Deroselben Aembter Coblentz und Ehrenbreitstein Ambtman Carl Henrich Freyherr von Mühll]. [Ehrenbreitstein], [1738]
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