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Beweiß daß die Abtey Marienstatt wider die Ermächtigungen der Herren Grafen von [71.13 mb]
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Landesbibliotheks- zentrum Rheinland-Pfalz
Notice
Beweiß, daß die Abtey Marienstatt wider die Ermächtigungen der Herren Grafen von Sayn in dem Besitz der Immunität von der gräflich-Saynischen Landeshoheit, [...] / [Damian Ferdinand Haas]. [S.l.], 1771
Content
1
Title page
3
Vorbericht.
4
Innhalt.
11
Erstes Capitel. Vorläufige Nachricht von der Stiftung der Abtey Marienstatt und deren Zustand bis in die letzte Hälfte des XVI. Jahrhunderts.
19
Zweytes Capitel. Von denen in der andern Hälfte des XVI. Jahrhunderts angegangenen gräflich Saynischen, dem Kloster Marienstatt zugefügten Gewaltthätigkeiten und Bedruckungen.
29
Drittes Capitel. Von der, am Kaiserlichen Hofrath abseiten des Klosters Marienstatt wider Herrn Grafen Hermann von Sayn angestellten Klage und darauf erfolgten allerhöchsten Erkänntnissen.
34
Viertes Capitel. Beweiß, daß die bisher angeführte Kaiserliche Erkänntnisse keine bloße Cabinets-Resolutionen gewesen, sondern der Kaiserliche Hofrath, in der Eigenschaft eines Höchsten Reichsgerichts, in gegenwärtiger Sache cognoscirt habe.
48
Fünftes Capitel. Von der Eröfnung und dem Erfolg der Kaiserlichen im Jahr 1581. auf ChurTrier und Jülich transscribirten Executions-Commission.
60
Sechstes Capitel. Vertheidigung des Verfahrens der Kaiserlichen Executions-Commission wieder die, Saynischer Seits, dagegen gemachte Einwürfe.
71
Siebentes Capitel. Beweiß, daß der, unter Vermittelung der Kaiserlichen Executions-Commission, am 30. Jun. 1582. errichtete Abschied ein zwichen der Abtey Marienstatt und Herrn Grafen Hermann von Sayn geschlossener wahrer Vergleich sey.
97
Achtes Capitel. Von der Verbindlichkeit des Commissions-Abschieds vom 30. Jun. 1582. als eines zwischen Sayn und Marienstatt geschlossenen Vergleichs.
109
Neuntes Capitel. Geschichte der gräflich Saynischen von dem Vergleiche von 1582. bey dem Kaiserlichen Cammergerichte eingeführten anmaßlichen Appellation, und Beweiß ihrer Unstatthaftigkeit.
129
Zehntes Capitel. Von der Höchstrichterlichen Bestätigung des Vergleichs von 1582. und den nachherigen gräflich-Saynischen Anerkenntnissen desselben, wie auch von dem weitern Verlauf des vermeynten Appellations-Processes am Kaiserlichen Cammergericht.
139
Elftes Capitel. Neue Mareinstättische Klage am Kaiserlichen Reichshofrath über die, dem Abschied von 1582. zuwiderlaufende gräflich-Saynische Zudringlichkeiten und Geschichte des Processes seit 1716.
142
Zwölftes Capitel. Folgen, welche aus den vorhergehenden Ausführungen entspringen, und Beschluß gegenwärtiger Schrift.
1
Beylagen.