Gemeine Bescheide. Welche Bey dem Hochlöbl. Kaiserlichen Cammergericht/ von desselben Anfang biß auff den Monath Octobris Anno 1670. einschließlich/ so wohl inner: als ausserhalb Gerichts eröffnet : Sambt Einigen SCtis & Resolutionibus, und verschiedenen dem Pfenningmeister und Cammerpoten ertheilten: auch der Cameral Vormundschafften/ und der ahn dictirter Straffen halber ergangenen Decreten; und wegen deß Tax Chur Manitzische Verordnung ; Allen deß Cammer-Rechts beflissenen zum Besten in Truck verfertiget: Mit Deß Hochpreißlichen Cammergerichts erneuerter Gnädigster Bewilligung