Bis 1918 besaß das Deutsche Reich kein Kriegsministerium. Es existierten nur die Kriegsministerien von Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg Das Preußische Kriegsministerium war gleichzeitig die oberste Heeresverwaltungsbehörde für alle Länder des Deutschen Reiches außer Bayern, Sachsen und Württemberg