Deutschland, Deutsches Reich ; Deutschland ; Bayern
Weitere Angaben
1808 Neuordnung der bayerischen Gerichtsverfassung und Umwandlung der ehemaligen Hofgerichte in Appellationsgerichte; nach dem Erlass der Reichsjustizgesetze von 1877 erfolgte mit deren Inkrafttreten am 01.10.1879 die Umwandlung der bestehenden (Ober)Appellationsgerichte in Oberlandesgerichte.
Namensvarianten
Pfalz. Appellationsgericht Zweibrücken ; Appellationsgericht Zweibrücken ; Appellationsgericht des Rheinkreises ; Königlich Bayerisches Appellationsgericht Zweibrücken ; Königliches Appellationsgericht Zweibrücken ; Königlich Bayerisches Appellationsgericht des Rheinkreises ; Königliches Appellationsgericht des Rheinkreises