die von dem Volksvertreter Bourbotte, unterm 15ten Bruemaire in 3ten Jahr der Franken Republik, der Stadt Koblenz, und dem von der trierischen Kontribution nicht betroffenen übrigen Landestheile auferlegte Kontribution von 4000000 Livres betreffend
nebst Anlagen à Nro. 1 usque 38. inclusive von Seiten der von Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht zu Trier gnädigst angeordneten Landstatthalterschaft in Sachen des landschaftlichen Syndikus von Lassaulx, und Hochgerichtsscheffen Haan zu Koblenz entgegen besagte Landstatthalterschaft, und die Kurfürstliche Landesregierung
mit Beisetzung ihrer Nummern, Namen der Eigenthümer, der Bewohner, deren Gewerb, Seelenzahl, und Bezeichnung mit der vacirenden sowohl, als sonstiger einer würklichen Einquartierung zu tragen nicht vermögender vieler Häuser, nach 14 Stadt Quartieren zum nützlichen Gebrauch der Burger durch die Einquartierungs Kommission in Druck befördert