Bey Gelegenheit wo die Gehülfs-Pfarrer der nahe gelegenen Kantone den vorgeschriebenen Eid in die Hände des Herrn Prefekten vom Rhein- und Mosel-Departemente abgelegt haben
zur Nachricht für Seelsorger und sonstige, zur Krankenwarte bestimmte Personen, wie die durch eines rasenden Wolfs- oder Hundsbiß verwundete und wirklich mit der Raserei, oder sogenannten Wasserscheu befallene Personen, auf ihrem Krankenbette zu behandeln seyen