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Neuzugänge
vom 12.12.2011
Loco Quadruplicarum Mehrgegründeter Gegenbeweis, daß das sogenannte Burgerfeld kein Stadt-Wormsisches Territorium seye, fort selbiger darauf keine Territorial-Hoheit zustehen könne. Ab Seiten der Hochfürstlich-Wormsischen Regierung contra die Stadt Worms. Praetens. Mandat. inhibit. Das Burgerfeld betreffend.
Worms
[s.l.], [nach 1770]
vom 1.12.2011
An Eine Höchstansehnliche Kaiserliche Commission und Hochverordnete Reichs Visitations-Deputation Höchst vermüsigte Vorstellung und Bitte pro Clementissimè decernendis Promotorialibus In Sachen Städt-Bürgermeister und Rath der Reichs-Stadt Worms, Contra Die Bischöflich-Wormsische Regierung. Mandati Inhibitorii [et] de desistendo ab omnibus turbationibus [et]c. S. C. In specie Das Burgerfeld betreffend.
Worms
[s.l.], 1769