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Da in der unterm 30.ten Augusti nuperi, wegen des Fuhr-Wesens, erlassener Commissarischer Verordnung, unter anderen befohlen worden: Daß die mit keinem Zug-Viehe versehene Unterthanen denen Fuhrleuten, welchen die Fuhr zu thun alleine oblieget, mit einem der Billigkeit nach eingerichteten Beytrag an Geld zu Hülfe kommen sollten .... Ehrenbreitstein in Consil. Elect. Aul. den 18.ten Septembris 1760.
Johann Philipp <Trier, Erzbischof>
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Mähler, F. J.
[Ehrenbreitstein], [1760]
Von Gottes Gnaden Wir Johann Philipp, Erz-Bischof zu Trier ... Fügen hiermit zu wissen: Demnach Ihro der Kayserin Königin Apostolische Majestät, gleichwie Wir es in Unserm jüngern Münz-Edict vom 15ten Septembris vorhin bereits erwehnet, Unseren Conventions-mäßig geprägten Geld Sorten, den völligen Lauf in Allerhöchst Ihro Erb-Königreich und Landen zu gestatten, und zu dem Ende unterm 20ten desselben Monats folgendes Edictum allergnädigst erlassen .... so geschehen Ehrenbreitstein den 15ten Novembris 1760.
Johann Philipp <Trier, Erzbischof>
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Maria Theresia <Österreich, Erzherzogin>
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Chotek, Rudolf von
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Chotek, Johann Carl
[Ehrenbreitstein], [1760]