[Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Emanuel Landgrafen zu Heßen, Fürsten zu Hersfeld, Grafen zu Cazenelnbogen, Diez, Ziegenhain, Nidda und Schaumburg ... fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: ... So finden wir dennoch nöthig, bei denen noch immer und besonders in hiesiger Stadt sich ereignenden Feuers-Brünsten Nomine Serenissimi nostri vorerwehnten Verordnungen folgendes hinzuzufügen, und zu verordnen ... St. Goar den 21ten November 1792.]
wodurch alle weltliche und geistliche Personen sattsam belehret werden, durch den dreyfachen Weg, nämlich der Reinigung, der Erleuchtung und der Vereinigung, den Gipfel ihrer Standesvollkommenheit, ohne große Beschwerniß zu besteigen, und die ewige Glückseligkeit sicher zu erwerben