und weiterer Beweiß daß dieselbe wider die mannichfaltigen Zudringlichkeiten der Herren Grafen von Sayn im Besitze der Immunität von der Gräflich-Saynischen Landeshoheit wie auch anderer Freyheiten und Rechte ... zu handhaben sey ; Mit Anlagen sub Num. 1. bis 106.