auff den Von Einer Hoch-Fürstl. Wormbs. Regierung [et] Gnädig verordneten Buß- Bätt- und Fast-Tag [et] gehalten den 21. Christ-Monat 1713. In Denen des Hoch-Stifft Wormbs sich befindenden Reformirten Christlichen Gemeinden, bey gegenwärtigen betrübten Pest- und Kriegs-Zeiten...
in welchem nicht allein begriffen, wie man bey jetz hin- und wieder in Teutschland grassirenden pestilentzischen Seuchen und andern gifftigen Kranckheiten, den lieben Gott anflehen ... solle. Sondern auch wie man sich mit leiblichen Præservativen erhalten ... und allen darbey ereignender Zufaelle vorbiegen koenne