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Druckschrift 
Kirchen-Ordnung Wie es Von wegen des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Christian Des Dritten Pfaltz-Grafen bey Rhein, Hertzogen in Bayern, Grafen zu Veldenz, Sponheim und Rappoltstein, Herrn zu Hohenack, [et]c. In Dero Gemeinschafftlichen Hintern Grafschafft Sponheim und übrigen Landen Das Evangelische Kirchen- und Schul-Wesen betreffend, solle gehalten werden
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