Polizei-Verordnung betreffend die Benutzung des Rhein- und Moselwerftes zu Coblenz. Coblenz : Scheid, 1891
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Plat supérieur
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I. Ausdehnung des Hafens.
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2II. Vorschriften, welche beim Anlegen der Schiffe an den Werften in Coblenz zu beobachten sind.
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8II. Vorschriften, welche beim Ein- und Ausladen der Waaren zu beobachten sind.
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15III. Gebühren-Ordnung.
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18IV. Verantwortlichkeit der Stadt. / V. Allgemeine Bestimmungen.
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Plat inférieur