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Von Gottes Gnaden Wir Clemens Wenceslaus
Erste Abtheilung. Einrichtung des Erzstiftischen Forstwesens, Behandlungsart der dahin einschlägigen Geschäfte, das dabei angestellte Personale, und desselben allgemeine Obliegenheiten.
Zwote Abteilung. Obliegenheiten der Kurfürstlichen Regierung, Hof-Kammer, und Beamten, Forstmeister, und übriger Forstbedienten in Bezuge auf die Kurfürstliche Kammer-Waldungen.
Dritte Abteilung. Obliegenheit der Kurfürstlichen Regierung, der Hof-Kammer, der Beamten, Forstmeister, und Forstbedienten in Absicht auf diejenige Waldungen, Pfahl- und Rodhecken, welche ganzen Gemeinheiten, denen von Adel, Abteien, Stiftern, Klöstern, Städten, Märkerschaften und andern Privaten zugehören.
Vierte Abteilung. Von den Waldbrüchten, und wie es mit derenselben Bethätigung zu halten ist.
Anlage. Lit. A. Instruction für die Feldmesser.
(Tafeln)
Anlage. Lit.B. Unterricht für den Landmann, wie sich derselbe bey der Wiederanpflanzung verödeter Walddistrickten, oder beym Anbaue neuer Waldungen oder Hecken verhalten solle.
Anlage Lit. C. Straf-Taxe der Forst-Freveln.
Anlage Lit. D. Formular, wie die Frevellisten-Bücher einzurichten sind.
Anlage Lit. E. Formular, wie die Frevel-Bethätigungs-Protokollen einzurichten sind