Churfürstlich-Trierische verbesserte neue Wald- und Forst-Ordnung vom 31ten des Heumonates 1786 : mit Anlagen à Lit. A. bis E. inclusivè. Koblenz, 1786
Inhalt
- 1 Titelblatt
- 3 Von Gottes Gnaden Wir Clemens Wenceslaus
- 4 Erste Abtheilung. Einrichtung des Erzstiftischen Forstwesens, Behandlungsart der dahin einschlägigen Geschäfte, das dabei angestellte Personale, und desselben allgemeine Obliegenheiten.
- 8 Zwote Abteilung. Obliegenheiten der Kurfürstlichen Regierung, Hof-Kammer, und Beamten, Forstmeister, und übriger Forstbedienten in Bezuge auf die Kurfürstliche Kammer-Waldungen.
- 24 Dritte Abteilung. Obliegenheit der Kurfürstlichen Regierung, der Hof-Kammer, der Beamten, Forstmeister, und Forstbedienten in Absicht auf diejenige Waldungen, Pfahl- und Rodhecken, welche ganzen Gemeinheiten, denen von Adel, Abteien, Stiftern, Klöstern, Städten, Märkerschaften und andern Privaten zugehören.
- 43 Vierte Abteilung. Von den Waldbrüchten, und wie es mit derenselben Bethätigung zu halten ist.
- Anlage. Lit. A. Instruction für die Feldmesser.
- (Tafeln)
- Anlage. Lit.B. Unterricht für den Landmann, wie sich derselbe bey der Wiederanpflanzung verödeter Walddistrickten, oder beym Anbaue neuer Waldungen oder Hecken verhalten solle.
- Anlage Lit. C. Straf-Taxe der Forst-Freveln.
- Anlage Lit. D. Formular, wie die Frevellisten-Bücher einzurichten sind.
- Anlage Lit. E. Formular, wie die Frevel-Bethätigungs-Protokollen einzurichten sind
