Feuer- und Brandordnung für die Stadt Trier, vom 15. März 1827. Trier : Hetzrodt, [1827]
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- PDF 3 I. Abschnitt. Vorsichtsmaßregeln gegen Feuersgefahr.
- PDF 7 II. Abschnitt. Maßregeln, welche beim Ausbruch einer Feuersbrunst eintreten sollen.
- PDF 29 Bestimmung an welchen Orten bei entstehendem Feuer, Feuerlärm geschlagen oder geblasen werden soll.
- PDF Endsheet
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