Der  durchleuchtigstenn durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und herren herrn ludwigs des heiligen Römischen Reichs Ertsdruchsetzen un Churfürsten herrn Johansen [...] : irer gnaden ... Simmern : Rodler, 1530
Inhalt
- Vorderdeckel
 - Titelblatt
 - Widmung
 - Vorwort
 - Wann wie offt im Jare vnd zu welcher Zeit vnser Houegericht gehalten vnd wie es besetzt werden sol
 - Mit was Form vnd wie die Appellation geschehen sol
 - Von anbringen der Appellation
 - Die Spörteln belangend
 - Wie man vor dem Richter Sitigkeit haben schelt vnd schmehwort vermeiden sol
 - In was sachen die Appellation zugelassen ist
 - Von Gerichtshendeln an den Untergerichten vffzuschreiben
 - Von vertagung an vnser Houegericht
 - Wie vff ungehorsame vor vnserm Houegericht weiter procedirt werden sol
 - Vom gewalt zu Recht
 - Wie in der Appellation sach so beyd parcheien erscheinen soll procedirt werden
 - Von dem eyde fur geuerde vnd mit was maß der gesworn werden sol
 - Juramentum veritatis
 - Juramentum Credulitatis
 - Der Juden eyde
 - Die Zeugen so fur vnnser Houerichter und Rethe oder gegebnen Commissarien gestelt werden sollenn nachgeschriben eyd swern
 - So schüb vnd tag begert wirdt
 - Von Costenn vnd schaeden in Appellation sachen
 - Von Fursprechen vnd irem Eyde
 - Der Procurator oder Rechner belonung
 - Diß nachvolgendt ist die gemeyn Vndtergerichtsordnung
 - Vff welchentag in der wochen vnd welch zeit gericht gehalten werden sol
 - Von den Ferien vnd wie die ghalten werden sollen
 - Mit wieuiel Schöffen der Schultheis vrtheyl fassen vnd aussprechen mag
 - Wie die sachen in schrifften verfast und niemant des vrtheyls vor dem außspruch gewarnet werden sol
 - Wie gewalt zum rechten gegeben werden sol
 - Von des antworters vngehorsame vor der kriegsbeuestigung
 - Von des Clägers vngehorsami vor der kriegsbeuestigung
 - Wie persönlich Clagen inbracht vnd der krieg daruff beuestiget werden sol
 - Zu mererm verstandt volgenn hernach etlich Clagen vnd was die clagen in sich halten sollen
 - Ein andere Clag vmb schulden
 - Von dem Eyde fur geuerde
 - So Cläger vnd gegencläger vermittelst eyds der warheit jre articul inbringen sollen sy nachvolgenden eyde sweren
 - Curator ad Litem das ist Einer so nymands als mindjärigen vnd dergleichen in recht zuhandeln zu geben wirdt
 - Von zulassenn der articul der cläger vnd beclagten
 - Von beweißung vnd den gezeugen
 - Was vnd wie die gezeugen so man gerichtlich zuuerhören fürstelt globenn vnd sweren sollenn
 - Von den Commissarien wie dieselben sollen gegeben werden
 - Von eröffnung der kuntschafft
 - Von den vnmündigen vnd wie es mit denselben gehalten werden sol
 - Von der Appellation vnd mit was maß die zugelassen werden sol oder nit
 - Von erbungen vffgaben vnd einkindschafften wie die ingeschrieben vnd es damit gehalten werden sol
 - Von anleytungen wie es damit gehalten werden sol
 - Wie sich der Gerichtschreiber halten sol
 - Von Procuratorn oder fürsprechen am Gericht
 - Druckermarke
 - Vorsatz
 - Rückdeckel
 
