Nachtrag zu der im verflossenen Jahre erschienenen kurzen dokumentirten Beweißführung und nähere Entwickelung daß die ehmal Kurtrierische, nunmehr hochfürstlich Nassau-Weilburgsche sogenannte Cameral-Orte ... an das hochfürstliche Haus Nassau-Weilburg gekommenen Unterthanen zu Uebernahme der ordentlichen sowohl als ausserordentlichen Staatslasten ... verpflichtet, und dazu nebst dem Ersatze aller Schäden und Kösten zu verurtheilen sind / verfaßt von Peter Ernst Lassaulx