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Notice détaillée

Titre
Das Landgestüdt ist zum Besten derer Unterthanen, damit sie nicht allein ihre nöthige Pferde selbst erziehen, sondern auch an einer guten Zucht etwas gewinnen können, eingeführet, und zu dessen besserer Aufnahm und Vermehrung verordnet worden ... : [Zweybrücken den 16ten December 1774]
Adresse bibliogr.Zweybrücken, 1774
Collation[2] Bl. ; 4
Notice
Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e"
Notice
Verordnung über die Erhebung einer Pferdesteuer
Titel aus dem Textanfang
Édition digital
Koblenz : Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz, 2021
URNurn:nbn:de:0128-1-89454 
Classification
Licence
Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 International Lizenz