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Feuer-Ordnung für die Stadt St. Goar : [Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Emanuel Landgrafen zu Heßen, Fürsten zu Hersfeld, Grafen zu Cazenelnbogen, Diez, Ziegenhain, Nidda und Schaumburg ... fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: ... So finden wir dennoch nöthig, bei denen noch immer und besonders in hiesiger Stadt sich ereignenden Feuers-Brünsten Nomine Serenissimi nostri vorerwehnten Verordnungen folgendes hinzuzufügen, und zu verordnen ... St. Goar den 21ten November 1792.]
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