Gemeine Bescheyde Welche bey dem Hochlöblichem Käyserlichem Cammer-Gericht/ von desselben Anfang biß Anno 1660. einschließlich/ so wohl inner- als ausserhalb Gerichts eröffnet : Vnd Benebenst einigen SCtis ac Resolutionibus, zu sampt jedem Bescheyde vorgesetzten Summarien, wie auch einem nothwenigem Register/ allen des Cammer-Rechts beflissenen zum besten in Truck verfertiget worden/ Mit des Hochpreißlichen Cammer-Gerichts Gnädigster Bewilligung
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