Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Fügen hiermit zu wissen: Die Verbindung der einzeln Landestheile ... hat auch eine Vereinigung der verschiedenen in einzelnen Theilen Unsers Herzogthums vorhandenen administrirenden Stellen zur Folge gehabt, und wird noch mehrere Combinationen dieser Art nach sich ziehen ... Gegeben Biebrich den 6. und Schloß Engers den 7. Aug. 1808
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