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Nachdemahlen dahier die Anzeige geschehen, daß die in Churfürstlich-Trierischer Lands-Forst-Ordnung vorgeschriebene Jagt-Heeg- und Setz-Zeit, ohngeachtet mehrmahliger gnädigsten Befelcheren, so, wie sichs gebühret, schuldigst nicht beobachtet ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 25. May 1763. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato F. J. Mähler
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