Gemeine Bescheyde Welche bey dem Hochlöblichem Käyserlichem Cammer-Gericht/ von desselben Anfang biß Anno 1660. einschließlich/ so wohl inner- als ausserhalb [...] : Vnd Benebenst einigen SCtis ac Resolutionibus, zu sampt jedem Bescheyde vorgesetzten Summarien, wie auch einem nothwenigem Register/ allen des Cammer-Rechts [...]. Speyer : Siverts ; Speyer : Dürr, 1661