Gründlicher Beweis: daß dem hohen erzstiftischen Domkapitel von Trier die landesherrliche Zwischenregierung in dem mit dem Erzstifte auf ewig vereinigten [...] : Nebst rechtlicher Anwendung dieses Hauptsatzes auf die letzte Zwischenregierung von 1768 ; Mit Beylagen von Num. I. bis CXXVIII / [Peter Anton von Frank]. [S.l.], 1781