Der Getreue Rechnungs-Beamte/ Das ist: Ein ausführlicher Bericht wie ein jedweder Beamter/ Diener und Verwalter/ so auff Rechnung angenommen worden/ nicht [...] : Aus den Gründen der Rechte/ wie auch denen Politischen Schrifften/ und der Erfahrung deduciret. Mit Fürstlichen Verordnungen/ ... Worbey auch zugleich [...] / Vorgestellt von J. D. der Zeit F. S. Amts-Adjunct. zu E. Franckfurth und Leipzig : Thielo ; Jena : Krebs, 1680
Inhalt
- PDF 2
- PDF Vorderdeckel
- PDF Titelblatt
- PDF Index generalis.
- PDF 1 Caput I. Von der Hoff-Kuechen-Rechnung.
- PDF 93 Caput II. Hoff-Keller-Rechnung.
- PDF 112 Caput III. Von der Silber-Cammmer- oder Licht-Rechnung.
- PDF 122 Caput IV. Von der Futter-Rechnung.
- PDF 129 Caput V. Von der Geleits- und Zoll-Rechnung.
- PDF 402 Caput VI. Von der Forst-Rechnung.
- PDF 737 Caput VII. Von der Stadt- oder Raths-Rechnung.
- PDF 803 Caput VIII. Von den Hospitals-Rechnungen.
- PDF 829 Caput IX. Von den Kirchen- oder Gottes-Kasten Rechnungen.
- PDF 899 Caput X. Von der Vormundschaffts-Rechnung.
- PDF 940 Caput XI. Von den Dorffs-Rechnungen.
- PDF 963 Caput XII. Ob der Rechnungsfuehrer die Rechnung nothwendig selber ins Reine schreiben muesse?
- PDF 966 Caput XIII. Von der Zeit wenn und wie offte die Rechnung einzugeben und abzulegen.
- PDF 976 Caput XIV. Wo und an welchen Orth die Rechnung abzulegen?
- PDF 978 Caput XV. Von Ansetzung des Termins und Ausfertigung der Citation zu Abhoerung der Rechnung.
- PDF 987 Caput XVI. Auf wessen Unkosten die Rechnungen abzuhoeren?
- PDF 989 Caput XVII. Von der Abhoerung der Rechnung an sich selbst.
- PDF 1022 Caput XVIII. Wie die Rechnungs-Einnahme zu verificiren und wahr zu machen.
- PDF 1035 Caput XIX. Wie die Rechnungs-Ausgabe darzutun und zubelegen.
- PDF 1061 Caput XX. Von den Uberschuß/ Nachstand und Resten der Rechnung.
- PDF 1078 Caput XXI. Von den Rechnungs-Defecten.
- PDF 1093 Caput XXII. Von den Calculatoribus oder Nachlegern der Rechnung.
- PDF 1105 Caput XXIII. De Errore Calculi. Oder von dem Irrthum so in Nachlegung der Rechnung begangen worden.
- PDF 1116 Caput XXIV. Von der Quittung so dem Rechnungsfuehrer nach richtig abgelegter Rechnung gegeben wird.
- PDF Register
- PDF Druckfehler
- PDF Vorsatz
- PDF Rückdeckel
