Gründliche vnd Warhafftige Informatio Ivris Et Facti : Worinne der am Kayserl. Cammergericht zu Speyer den 17/7. Decemb. des entwichnen 1629. Jahrs in der jnner: vnd ausserhalb des Heil. Römischen Reichs sehr beruffenen Sachen Hildeßheim contr. Braunschweig/ Remissionis, vermeintlich eröffneten Vrtheill nicht- vnd vngerechtigkeit ferners außführlichen remonstriret, vnd dabeneben bestendig gezeiget/ wie vnd welcher Gestalt selbige Vrtheil in dem angestalten judicio revisorio nothwendig reformiret, vnd dagegen Braunschweig von angestalter Klage cum refusione expensarum, damnorum & interesse absolviret vnd entlediget werden müsse