Schon mehrmalen ist der allgemeine Befehl an die dahiesige Burgerschaft, und sämtliche Einwohner durch offenen Trommelschlag bekannt gemacht worden, daß die Gastwirthe nicht allein, sondern ein jeder Burger und Einwohner, wenn ein fremder bei ihnen einkehret, dieses mittels Einschickung eines Nachtzettels auf die Burger Hauptwache dem Burgermeister Amt anzeigen solle ... Koblenz den 13ten November 1792 / Von Polizei- und Burgermeisteramts wegen P. A. H. Bourmer