Von Gottes Gnaden Wir Frantz Georg Ertz-Bischoff zu Trier ... Thuen kund und fügen hiermit Gnädigst zu wissen: Demnach Amtmann, Burgermeister, und Rath unserer Stadt Coblentz uns ... zu erkennen gegeben, wie nothwendig es seye... ein solche Verordnung zu Stande gebracht würde ... hauptsächlich dahin abziehle, womit denen in das heylsame Policey-Wesen neuerlich eingeschlichenen, und sich täglich anzuhäufen beginnenden vielen verderlichen Mängel und Gebrechen einiger maßen gesteueret und vorgebogen- ins besonder aber die allgemeine Stadt-Gaßen durchgehends von allem l. v. Koth, Unrath, Mist und Unflattereyen jederzeit rein und sauber gehalten ... werde ... Ehrenbreitstein den 25. Februar. 1749 / Franz Georg Churfürst