ORdnung vnd || Jnstruction/|| Wie sich die Zoller vnd Ein-||bringer des new auffgerichten Zolls im Fürstenthumb || Würtemberg mit dem eruordern vnnd ein=||ziehen desselbigen/ die benannte zeit || halten vnd verrichten || sollen.||(Geben zů Stůtgarten ... || den sechsten Ja=||nuarij ... || Tausendt || fünffhundert/ fünff=||tzig vnd sechs || jar.||)