Stadt Trierische Wein Accis Bedingnissen : Wir Statthalter, Burgermeister, Scheffen und Rath der Stadt Trier, fügen hiermit jedermänniglich kund und zu wissen, demnach Ihro Churfürstliche Gnaden ... im Jahr 1661 ... nicht allein gnädigst erlaubet, und gut befunden, daß von verzapfenden Weinen ein dienendes Ungeld dem Höchst-Biethenden Admodiations-Weiß außzulaßen ... Verkündet Trier den 18ten May 1757. / Ex Mandato Amplissimi Senatus Trevirensis C. Enckrich Stadtschreiber. J. F. Helling Consul Regens