Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Nachdem Uns die Anzeige gemacht worden, daß Kaiserlich französische Unterthanen und Bewohner des linken Rheinufers, in einigen Gränzorten Unsers Herzogthums Niederlagen von solchen Waaren, deren Einbringen nach Frankreich ... ganz untersagt, oder doch mit starken Eingangstaxen belegt ist, in der gesetzwidrigen Absicht unterhalten, dieselben auf mancherley Wegen des Schleichhandels unter der Hand nach Frankreich einzuführen ... Gegeben Biebrich den 22ten und Weilburg den 26ten März 1808