Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. finden Uns in Betracht, daß sich öfters Fälle ereignen, daß bey Ablage der Unserm Fisco ... anheim gefallenen Activcapitalien aufgelöster oder von der andern Rheinseite getrennter Corporationen, die darüber ausgestellte Originalobligationen und Pfandverschreibungen wegen Veränderung des Inhabers ... nicht beygebracht werden können ... Gegeben Biebrich den 12. October 1807.