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Titelaufnahme

Titel
Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden Fürst zu Nassau ... fügen hiermit zu wissen: daß, da die Verordnung vom 30. Aug. 1772. nach welcher zum Besten der Kinder erster Ehe, jedesmalen bey deren Trennung durch das Absterben eines der Ehegatten, nach Ablauf der ersten 6 Wochen, die Inventarisation über dessen Vermögen vorgenommen werden sollte .... aufgehoben worden ist...
BeteiligteNassau-Usingen, Friedrich August von
Erschienen[S.l.], [1804]
Umfang[2] Bl.
Anmerkung
In Fraktur
Anmerkung
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: So geschehn Biebrich am 26. Nov. 1804.
Online-Ausgabe
Koblenz : Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz, 2012
URNurn:nbn:de:0128-1-29428 
Klassifikation
Lizenz-/Rechtehinweis
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