Von wegen Ihro Churfürstliche Durchlaucht zu Trier [et]c. sämtlichen des hohen Ertzstifts Städt- und Aemteren hierdurch anzufügen: Daß dieselbe nicht nur auf die wegen der Geburths-Hülf unterm 22ten Februar 1772. gnädigst erlaßener Verordnung, welche von höchst gedachter Seiner Churfürstl. Durchlaucht ihres ganzen Inhalts noch mahlen hiermit wiederholet .... Ehrenbreitstein in Consilio Electoraii Aulico den 9. Februar 1774. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato P. M. Hommer