Des Heiligen Römischen Reichs Chur-Fürsten/ Fürsten und Ständen zu fürwährendem allgemeinen Reichs-Tag Gevollmächtigte Vortreffliche Räthe, Bottschaffter und Gesandte Hochwürdig- Hoch- und Wohl- auch Wohl- und Hoch-Edelgebohrne/ Hoch-Edel-Gestrenge und Hochgelehrte Insonders Hoch- und Vielgeehrte Herren
Ohne Titel. - Beginn des Textes: Ew. Excellenz, Hochwürden und Unsere Hoch- und Vielgeehrte Herren ...
Enth. außerdem: Succincta juris et facti repraesentatio, aus was Ursachen das gesamte Wild- und Rheingräffl. Hauß in Sachen Booß von Waldeck, Curator Freyherr von Ritter zu Grünstein, modo Carl Joseph Boos von Waldeck zu Montforth contra den Wild- und Rheingräfflichen Lehn-Hoff und Untertanen zu Hüffelsheim, zu Handhabung der ueber das rheingräffliche and die Boosen von Waldeck verliehene Gnaden-Lehn Hüffelsheim von zeit der ersten Belehnung beybehaltenen, durch viele Special-Verträg und undenckliche Observanz mit mannigfaltigen Exempeln bestärckten, auch von denen Vasalen in Streittigkeiten mit denene Lehns-Unterthanen jederzeit selbst anerkanndten Judicatur in causis etiam non feudalibus bey jetzo in Conilio Imperiali Aulico interponirter Restitutione in integrum einer sämtlichen hohen Reichs-Versammlung Intercession an kayserliche Majestät zu suchen höchst gemüßiget, auch denen Reichs-Gesetzen gemäß dazu befugt sey