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on 18/10/2012
  • Title page
    Auff Würtemberger und Eßlinger/ auch anderer benachbarter Eych gerichtet/ sambt dero Müntz- und Kreutzerwehrung/ nach theuer- und wohlfailen Käuffen ; in den hochlöblichen Hertzogthumb Würtemberg/ auch der Stadt Eßlingen/ und andern inn- und anligenden Orthen nutz- und dienlich zugebrauchen
    Ludovicus, Johannes
    Stuttgart : Trew, 1679
on 01/06/2012
  • Title page
    Wir Statthalter, Burgermeister, Scheffen und Rath der Stadt Trier, fügen hiermit jedermänniglich kund und zu wissen, demnach Ihro Churfürstliche Gnaden ... im Jahr 1661 ... nicht allein gnädigst erlaubet, und gut befunden, daß von verzapfenden Weinen ein dienendes Ungeld dem Höchst-Biethenden Admodiations-Weiß außzulaßen ... Verkündet Trier den 18ten May 1757.
    Enckrich, C. ; Helling, J. F. ; Trier
    [S.l.], [1757]