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Rachtung, Entscheidt und Verträge, So zwischen deß Vhralten Hochlöblichen Bistumbs, Thomb-Stüffts. Gemeiner Geistlichkeit und zugehörigen Persohnen, Eins: Auch den Ehrsamen vnd Weisen Stätt, Burgermeister, Rath vnd Gemein, der Statt Wormbs, Anderen Theils: Bethädingt, verglichen vnd auffgericht worden. Anjetzo Auß Gnädigstem Befelch deß Hochwürdigsten Fürsten vnd Herrn, Herrn Johann Carl Bischoffen zu Wormbs, Deß Heil. Röm. Reichs Fürsten, [et]c. Vom newen verlegt und gedruckt
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