Gründliche Vorstellung, was es mit dem zwischen dem Hoch-Stifft Worms und der Reichs-Statt Worms Vor dem höchstpreißlichen Kayserlichen Reichs-Hof-Rath anhängigen und resp. auf der Execution des Rechts-kräfftigen Judicati vom 6ten Oct. 1732. beruhenden Proceß wegen der offentlich- und solennen Krancken-Versehung in Facto et Jure für eine Acten-mäßige Bewandtniß habe