Kurfürstliche gnädigste Verordnung das Vorzugs-Recht der Kurfürstlichen, und Landschaftlichen Aerarien, denn der Kirchen, Spitälern, Armen und Wayßen-Häuseren, und sonstig frommer Stiftungen in Specie die Verhaftung der weiblichen Illaten vor die Recessen ihrer Ehemänner betreffend : Vom 22ten September 1781 / [Klemens Wenzeslaus, Kurfürst von Trier. Ex Mandato Sermi. Electoris Speciali J. L. Schaeffer]