Verordnung wegen Unterschlagung gerichtlicher Gelder, und bey Schuldverschreibungen vorgegangenes Falsum besonders deren Bestrafung / [Klemens Wenzeslaus, Kurfürst von Trier. Ex Mandato Serenissimi Electoris Spli. J. L. Schaeffer]. [Ehrenbreitstein, 1783]
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