Von wegen Sr. Kurf. Durchl. zu Trier &c. &c. sämmtlichen Ober- und Untergerichts-Stellen des hohen Erzstifts hiermit anzufügen: Es sey zwar bis anher üblich gewesen, daß die Bergwerks-Streitigkeiten in erster Instanz von der Kurfürstlichen Hof-Kammer als dem eigentlichen Bergamte entschieden, ... / [Klemens Wenzeslaus, Kurfürst zu Trier. Ex Mandato Serenissimi Electoris Speciali J. L. Schaeffer]