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vom 24.11.2011
Von Gottes Gnaden Wir Clemens Wenceslaus Erzbischof zu Trier ... Entbieten Unserer Erzstiftischer Geistlichkeit und untergebenen Christglaubigen Unseren Gruß und Erzbischöflichen Seegen! Wir finden uns durch eben starke Bewegnißen, so Unsere Herren Vorfahrere Franz Georgen, und Johann Phipippen Erzbischöfe, und Churfürste zu Trier loblicher Gedächtniß zur Minderung, und engerer Bestimmung deren angehäuften Feyertägen in denen Französisch- Lotharingisch- und Luxemburgischen Theilen der Erzstifts veranlaßet, um somehr, nnd heftiger angetrieben ein gleiches durch den ganzen Umfang Unseres besagten Erzstifts vorzunehmen, als dasselbe mit Protestanten fast angränzend, und vermenget ist, auch fürnehmlich die benachbarte und andere teutsche Erz- und Bischöfe zu einer solchen Verfügung in Ansehung deren Feyertägen entschlossen sind ... Geben in Unserer Residenz Ehrenbreitstein den 13ten Novembris 1769
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
[S.l.], [1769]
vom 26.9.2011
Reichs-Verfassungsmässiger Beweis, daß dem regierenden Herrn Fürsten Ludwig Otto zu Salm-Salm die Ausübung des Hochfürstl. Salm-Salmischen Siz- und Stimmrechts auf der Reichsversammlung und dem Oberrheinischen Crays gebühre, und Demselben weder sein geistlicher Stand, noch der von seinem Herrn Bruder Prinzen Maximilian vorgeschüzte Besiz sothanen Siz- und Stimmrechts im mindestem im Weeg stehe.
[S.l.], [ca. 1770]
Abdruck der bisherigen Actorum Cameralium in anmaßlichen Sachen des Herrn Fürsten Ludwig Otto zu Salm-Salm Abtes zu Boherie, und Sanct-Quintin in Frankreich Contra den regierenden Herrn Fürsten Maximilian Friderich zu Salm-Salm Praetensi Mandati
Mit Anmerkungen und Erläuterungen zur Vertheidigung des Fori praeventi des höchstpreißlichen kaiserlichen Reichs-Hofraths
[S.l.], 1770
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