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3
Neuzugänge
vom 21.12.2011
Gegründeter Beweiß von der Rechtmäßigkeit des von Seiten der Reichs-Stadt Worms eingewendeten Beneficii Restitutionis in integrum. In Sachen der hohen und übrigen Geistlichkeit zu Worms, entgegen den Magistrat daselbst. Mandati de non contraveniendo juratis conventionibus reique judicatae [et]c. den Güterkauf betref. nebst einer vollständigen Widerlegung aller von der Geistlichkeit, in Ihren exceptionibus submissivis, und in der, unter dem Titel: Actenmäßiges Verhältniß, erschienenen Druckschrifft, vorgebrachten Scheingründen.
Samt Anlagen...
Worms
Worms : Kranzbühler, 1778
vom 16.12.2011
Actenmäsiges Verhältniß des Zwischen Der gesammten Hohen und übrigen Geistlichkeit zu Worms und Herren Stätt-Bürgermeister und Rath daselbst Mandati de non Contraveniendo pactis Juratis [et] rei Judicatae [et]c. S. C. indeque Paritoriae nunc praetensae restitutionis in integrum den freyen Güterkauf betr. verwaltenden Reichtsstreites nebst einer standhaften Widerlegung des Reichsstatt Wormsisches Restitutions-Libells und Anlagen von A. - G.
Hochstift Worms
[s.l.], 1777
vom 6.12.2011
Gründliche Abfertigung des sogenannten mehrgegründeten Gegenbeweises, worin der Reichsstadt Worms das Territorium des Burgerfelds und die ihro ex possessione immemoriali darauf zustehende Landeshoheit ohne allen Grund bezweifelt werden will. In Sachen der Reichsstadt Worms, contra Bischöfl. Wormsische Herrn Statthalter und Räthe. Mandati inhibitorii, [et] de desistendo ab omnibus turbationibus [et] violationibus territorii [et]c. S. C. in specie das Burgerfeld betreffend.
Worms
[s.l.], 1775