Gegründeter Beweiß von der Rechtmäßigkeit des von Seiten der Reichs-Stadt Worms eingewendeten Beneficii Restitutionis in integrum. In Sachen der hohen und übrigen Geistlichkeit zu Worms, entgegen den Magistrat daselbst. Mandati de non contraveniendo juratis conventionibus reique judicatae [et]c. den Güterkauf betref. nebst einer vollständigen Widerlegung aller von der Geistlichkeit, in Ihren exceptionibus submissivis, und in der, unter dem Titel: Actenmäßiges Verhältniß, erschienenen Druckschrifft, vorgebrachten Scheingründen. : Samt Anlagen...