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Actenmäsige Anmerkungen über die sogenannte Geschichtserzehlung in anmaßlichen Klagsachen der reformirten Gemeinde zu Worms, wider den Magistrat daselbst.
[s.l.], 1776
Actenmäsige Geschichts- und Proceß-Erzehlung in Sachen Einiger Rathsglieder der Reichsstadt Worms, wider Das Dreizehner-Collegium daselbst. Mandati de non contraveniendo fundationi Collegii tredecim virorum de Anno 1522, cassando potius omnia facta huic fundationi contraria [et] abstinendo ab omni facti via qua jura Magistratus minuantur, sine Clausula.
Mit 17. Anlagen.
Wezlar : Winkler, 1779
Actenmäsiges Verhältniß des Zwischen Der gesammten Hohen und übrigen Geistlichkeit zu Worms und Herren Stätt-Bürgermeister und Rath daselbst Mandati de non Contraveniendo pactis Juratis [et] rei Judicatae [et]c. S. C. indeque Paritoriae nunc praetensae restitutionis in integrum den freyen Güterkauf betr. verwaltenden Reichtsstreites nebst einer standhaften Widerlegung des Reichsstatt Wormsisches Restitutions-Libells und Anlagen von A. - G.
Hochstift Worms
[s.l.], 1777
An das höchstpreißliche Kayserl. Reichs-Cammergericht, von Seiten des Reichsstadt Wormsischen Magistrats, abgestatteter unterthänigster Bericht, samt darzu gehörigen Beylagen, auf die anmaßliche Bitt- und Klagschrift der Reformirten Gemeinde zu Worms, welcher, zu weiterer Ueberzeugung des Publici, von dem ungegründeten Klagwerk, und dem dabey der gedachten Gemeinde zu Schulden kommenden straffälligen Betragen, dermalen in Abdruck vorgeleget wird.
Worms
Worms : Kranzbühler, 1776
Erneuerte weltliche Gerichts-Taxordnung dieser des Heil. Röm. Reichs freyen Stadt Worms.
Worms
Worms : Kranzbühler, 1773
Gegründete Bewährung der Reichs-Stadt Wormsischen offenbahren Gerechtsamen und der von dem Closter Marien-Münster begangenen unverantwortlichen Sub- [et] Obreptionen ab Seiten der Reichs-Stadt Worms, worinnen die Richtigkeit aller Clösterlichen Schein-Gründe, und die Rechtmäsigkeit der Reichs-Stadt Wormsischen abgenöthigten Vertheidigung, nochmalen vor Augen geleget wird. In causa ptsi. Mandati de non via facti sed juris procedendo S. Cl. den wiederrechtlichen Weinschank betreffend.
Worms
[s.l.], 1772
Gegründeter Beweiß von der Rechtmäßigkeit des von Seiten der Reichs-Stadt Worms eingewendeten Beneficii Restitutionis in integrum. In Sachen der hohen und übrigen Geistlichkeit zu Worms, entgegen den Magistrat daselbst. Mandati de non contraveniendo juratis conventionibus reique judicatae [et]c. den Güterkauf betref. nebst einer vollständigen Widerlegung aller von der Geistlichkeit, in Ihren exceptionibus submissivis, und in der, unter dem Titel: Actenmäßiges Verhältniß, erschienenen Druckschrifft, vorgebrachten Scheingründen.
Samt Anlagen...
Worms
Worms : Kranzbühler, 1778
Gründliche Abfertigung des sogenannten mehrgegründeten Gegenbeweises, worin der Reichsstadt Worms das Territorium des Burgerfelds und die ihro ex possessione immemoriali darauf zustehende Landeshoheit ohne allen Grund bezweifelt werden will. In Sachen der Reichsstadt Worms, contra Bischöfl. Wormsische Herrn Statthalter und Räthe. Mandati inhibitorii, [et] de desistendo ab omnibus turbationibus [et] violationibus territorii [et]c. S. C. in specie das Burgerfeld betreffend.
Worms
[s.l.], 1775
Loco Quadruplicarum Mehrgegründeter Gegenbeweis, daß das sogenannte Burgerfeld kein Stadt-Wormsisches Territorium seye, fort selbiger darauf keine Territorial-Hoheit zustehen könne. Ab Seiten der Hochfürstlich-Wormsischen Regierung contra die Stadt Worms. Praetens. Mandat. inhibit. Das Burgerfeld betreffend.
Worms
[s.l.], [nach 1770]
Vollständigere Nachricht des ehemaligen und gegenwärtigen Zustandes der Reformirten Gemeinde in Worms.
[s.l.], 1776
Von der, in den Jahren 1527 und 1528, zu Worms, bey dem Buchdrucker Peter Schöffer, zuerst herausgekommenen teutschen Uebersetzung der Propheten, von Ludwig Hätzer; handelt in der Einladungsschrifft, An Alle Hochzuverehrende und Hochgeschätzte Obere und Vorgesetzte, Gönner und Freunde unsers Gymnasiums, zu geneigter Anhörung, einiger, nach vollendetem Oster Examen 1770. den 4ten April nachmittags um halb zwey Uhr, in unserm obern Hörsaal zu haltenden Schulreden
Wiener, Georg Nikolaus
Worms : Kranzbühler, 1770