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Churfürstlich Trierische Verordnung das Baum-Recht im hohen Erzstift und dessen Aufhebung
vom 6ten May 1783
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
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Schaeffer, J. L.
[Ehrenbreitstein], [1783]
Generale die Zählung und Conscription der Unterthanen und die künftige Recrutierungs-Art zum Vaterländischen Militär Dienste betreffend
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
;
Schaeffer, J. L.
[Ehrenbreitstein], [1783]
Ihro Churfürstliche Gnaden zu Trier [et]c. [et]c. vernehmen mißliebigst, wie wenig die in der Chur-Trierischen Forst-Ordnung, wegen des denen Waldungen so schädlichen Geißen-Viehes, heilsamt beschehene Verfügungen von einigen Zeiten, so wohl von denen Forst-Bedienten, als auch denen Beamten selbst, beobachtet worden seyen ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 18ten Julii 1758
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
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Mähler, F. J.
[Ehrenbreitstein], [1758]
Nachdemahlen dahier die Anzeige geschehen, daß die in Churfürstlich-Trierischer Lands-Forst-Ordnung vorgeschriebene Jagt-Heeg- und Setz-Zeit, ohngeachtet mehrmahliger gnädigsten Befelcheren, so, wie sichs gebühret, schuldigst nicht beobachtet ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 25. May 1763.
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
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Mähler, F. J.
[Ehrenbreitstein], [1763]
Nachdemahlen zu vernehmen gewesen: Daß im hohen Erz-Stift abermal die Ausfuhr des dem Unterthan überhaupt nützlich- und nothwendigen Schweinen-Viehes dermassen überhand nehme, daß darab Mangel und Theurung zu befahren seyn werde .... Ehrenbreitstein in Consil. Elect. Aul. den 23ten. Septembris 1760.
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
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Mähler, F. J.
[Ehrenbreitstein], [1760]
Nachdemalen von gesamten geist- und weltlichen Ständen der Nothdurft zu seyn befunden, in Gefolg des im Jahr 1714 zwischen ihnen errichteten Vergleichs nach nun abermahl verflossener zehn-jähriger Frist die Nahrung, und den sogenanten Schirm-Gulden ...
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
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Hommer, Peter Melchior
[Ehrenbreitstein], [1773]
Nachdeme die unterm 28ten Junii 1737. ins gantze Ertz-Stifft an alle Geist- und Weltliche erlassene Churfürstliche Trauer-Ordnung, bey wenigen Sterb-Fallen mehr, und an wenigen Orten, gehalten wird: Diese Ordnung gleichwohlen, das wahre gemeine Beste und Abstellung unnöthigen Geprängs und Kösten, zum heilsamen Ziel hat .... Ehrenbreitstein in Consil. Elect. Aul. den 13ten Junii 1752.
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
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Mees, E. A.
[Ehrenbreitstein], [1752]
Von wegen Ihro Churfl. Durchl. zu Trier [et]c. Unseres Gnädigsten Herren jedermänniglich hierdurch bekannt zu machen: Demnach von des Chur- und Oberrheinischen Creyses General-Münz-Waradein Trümmer die Anzeige geschehen, daß unter dem Holländischen Münz-Stempel ganz neu-geprägte Ducaten von dem Jahr 1766-68- und 69 in das Publicum gebracht würden ... Ehrenbreit. in Cons. Elect. Aul. den 29. May 1772.
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
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Hommer, Peter Melchior
[Ehrenbreitstein], [1772]
Von wegen Ihro Churfürstl. Durchlaucht zu Trier [et]c. gesamten Dero hohen Ertz-Stifts Aemteren hierdurch anzufügen: Höchstgedachte Ihro Churfürstliche Durchlaucht vernehmen durch vieles Klagen mißfälligst, wie daß, obgleich, nach dieses Dero hohen Ertzstifts alten Verfaßung, darinnen keine andere Satzungen der Personal-Freyheit bekannt sind ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 14ten. April 1774.
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
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Hommer, Peter Melchior
[Ehrenbreitstein], [1774]
Von wegen Ihro Churfürstl. Durchlaucht zu Trier [et]c.[et]c. gesamten Dero hohen Ertz-Stifts, Städt und Ämteren hierdurch anzufügen: Obgleich durch mehrere heilsame Landes-Verordnungen das Schießen aus kleinem Gewehr in Städten, Flecken- und Ortschaften gemeßentlich untersaget ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 23ten. April 1774.
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
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Hommer, P. M.
[Ehrenbreitstein], [1774]
Von wegen Ihro Churfürstliche Durchlaucht zu Trier [et]c. sämtlichen des hohen Ertzstifts Städt- und Aemteren hierdurch anzufügen: Daß dieselbe nicht nur auf die wegen der Geburths-Hülf unterm 22ten Februar 1772. gnädigst erlaßener Verordnung, welche von höchst gedachter Seiner Churfürstl. Durchlaucht ihres ganzen Inhalts noch mahlen hiermit wiederholet .... Ehrenbreitstein in Consilio Electoraii Aulico den 9. Februar 1774.
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
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Hommer, Peter Melchior
[Ehrenbreitstein], [1774]
Von wegen Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu Trier[et]c. Unseres gnädigsten Churfürsten und Herrn samtlichen des Ober- und Nierdern Erzstifts Städt und Aemteren hierdurch anzufügen: Da höchst Dieselbe auf die von verschiedenen Aemteren erforderte gutachtliche Berichte aus hierzu bewegenden höchst wichtigen Ursachen ... in Betref des Grümmermachens gnädigst zu verordnen geruhet haben, daß von nun an, und in Zukunft alle Wießen im ganzen Erzstift jedesmahl nach dem 15ten Merz geschlossen, und mit allem Viehtrieb verschonet werden sollen ... Ehrenbreitstein in Consil. Electorali Aulico den 18ten Merz 1776.
Klemens Wenzeslaus <Trier, Erzbischof>
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Finger, Ae.
[Ehrenbreitstein], [1776]