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Zusammenstellung
der
in dem Ostrheimschen Theile
des
Regierungs-Bezirkes Koblenz
noch zur Anwendung kommenden
Trierfchen, Kölnischen, Mainzischen, Nassauischen, Sayn-
Altentirchenschen und Sayn-Hachenburgifchen, Wiedischcn
und Solmssischen Provinzial- und Partikular-Rechte
in st weit
das in jenem Landcsthcile geltende römische und deutsche Recht
dadurch ergänzt, abgeändert oder in zweifelhaften Fällen
festgestellt wird.
Nach
Ordnung des Preuß. Allgem. Land »Rechtes
zum
Zweck der Revision des Ostrheinischen Provinzial-Rechts.
Berlin, 1837.
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