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Zusammenstellung

der

in dem Ostrheimschen Theile

des

Regierungs-Bezirkes Koblenz

noch zur Anwendung kommenden

Trierfchen, Kölnischen, Mainzischen, Nassauischen, Sayn-

Altentirchenschen und Sayn-Hachenburgifchen, Wiedischcn

und Solmssischen Provinzial- und Partikular-Rechte

in st weit

das in jenem Landcsthcile geltende römische und deutsche Recht

dadurch ergänzt, abgeändert oder in zweifelhaften Fällen

festgestellt wird.

Nach

Ordnung des Preuß. Allgem. Land »Rechtes

zum

Zweck der Revision des Ostrheinischen Provinzial-Rechts.

Berlin, 1837.

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