A. Das Dekanat Trier.

Das Stadtdekanat Trier umfasst annähernd das alte Burdekanat. Dieses wies 1800 folgende Pfarreien auf: St. Laurentius, St. Gangolf, St. Paulus, St. Antonius, St. Gervasius, St. German, St. Marien, St. Mar­tin, St. Medard, St. Michael, St. Walburgis, Butzweiler, Ehrang, Euren, Filsch, Gutweiler, Igel, Irsch, Kordel, Ruwer, Udelfangen, Zewen und die beiden Pfarreien von Pfalzel, im ganzen 24 selbständige Seelsorge­posten. Untergegangen waren schon 1800 die mittelalterlichen Pfar­reien St. Isidor, St. Viktor und Sirzenich. Bei der Neuorganisation der Diözese im Jahre 1803 trat an die Stelle von Michael, Walburgis, Marien und Martin die neue Pfarrei St. Paulin, an die Stelle von Medard und German die neue Pfarrei St. Matthias, die beiden Pfarreien Pfalzel wur­den eine Pfarrei, Udelfangen wurde Filiale von Trierweiler, Ehrang, Kordel und Pfalzel wurden vom Stadtdekanat abgetrennt, aber dafür Trierweiler vom Dekanate Kyllburg und Waltrach vom Dekanate Wadrill nach Trier versetzt. Bei der Neuorganisation der Dekanate im J. 1827 (B. 1. S. 48) besaß das Dekanat Trier nur 10 Pfarreien: Dompfarrei, Gangolf, Liebfrauen, Antonius, Gervasius, Paulus, Paulin, Matthias, Euren und Zewen. Aber 1850 wurden ihm 19 benachbarte Pfarreien zugeteilt und es in drei Definitionen geteilt und endlich 1869 das De­kanat Konz mit den Pfarreien Konen, Konz, Hamm, Igel, Langsur, Liersberg, Mesenich, Oberbillig, Wasserliesch, Krettnach, Lampaden, Oberemmel, Pellingen, Pluwig, Schöndorf von ihm abgetrennt (B. 1. S. 49 f.). So besteht jetzt 1 ) das Dekanat Trier aus den Stadtpfarreien Gangolf, Laurentius und Liebfrauen, Paulus, Antonius, Gervasius, Pau­lin und Matthias, aus den Landpfarreien Euren, Zewen, Trierweiler, Ruwer, Mertesdorf (seit 1849 eigene Pfarrei), Waltrach, Gutweiler, Irsch, Morscheid (vor 1800 zu Wadrill gehörend).

Das alte Burdekanat wurde um 906 vom Erzbischof Ratbod errich­tet und gehörte zum Archidiakonat St. Peter. Sein offizieller Name war Decanatus s. Petri minor, weil der Archidiakonat den Titel führte Archidiaconatus s. Petri maior. Über das innere Leben des Burdeka­nates vergleiche B. 1. § 7, wo die Frage nach der Ausdehnung, dem inneren Leben, der Stellung der Dechanten, der Kapitelsstatuten und der Kapitelsversammlungen behandelt ist.

Für das Burdekanat im besondern geben zu dieser Frage Aufschluß die. für dieses Dekanat eigens erlassenen Statuten. Die ältesten Statuten des Burdekanates") datieren aus dem Ende des 14. oder

l ) Ich schreibe vor der in diesem Jahre begonnenen und schon teil­weise durchgeführten Neueinleilung der Dekanate der Diözese. '-') StS. 1. 214.